Seit 2002 besteht ein rechtlicher Anspruch der Mitarbeiter auf eine bAV. Die Umsetzung erfolgt durch die so genannte Entgeltumwandlung: Der Arbeitnehmer kann so Teile seines Gehaltes und Sonderzahlungen (Weihnachtsgeld, Gratifikationen) in eine Altersversorgung einsetzen.
Die demographische Entwicklung und der schon begonnene Fachkräftemangel macht es für Unternehmen notwendig, gute und wichtige Mitarbeiter längerfristig an das Unternehmen zu binden. Die bAV kann ein Teil dieser Strategie sein.
Die individuelle und positionsabhängige Gestaltung der bAV gibt einem Unternehmen eine weitere Möglichkeit, Mitarbeiter zu belohnen für gute und treue Leistung. Dies gilt auch für leitende Angestellte oder Gesellschafter.
Die von Unternehmensseite gewünschte hohe Identifikation der Mitarbeiter mit dem Betrieb wird zunehmend ein wichtiger Gewinnfaktor. Mitarbeiter erleben gerade die bAV als sinnstiftendes Element darin. Dem Unternehmen ist so aktiv an der gesamten Lebensplanung seiner Mitarbeiter gelegen. Das schafft eine positive Grundstimmung in der Belegschaft.
Sie haben als Arbeitgeber nun die Möglichkeit der Auswahl des Verfahrens: Sie entscheiden, wie das Geld des oder der Arbeitnehmer angelegt wird. Es kann von Ihnen selbst angelegt werden, in einen Pensionsfonds oder auch in eine Direktversicherung.
Diese Sparmöglichkeiten liegen in der Senkung von Lohnnebenkosten.
Die positiven Aspekte für Sie als Unternehmer verstärken sich, je mehr Mitarbeiter beteiligt sind: Zum einen machen entsprechende Gesellschaften für Gruppenverträge deutlich bessere Angebote, was die Konditionen angeht. Doch auch andere Sparmöglichkeiten potenzieren sich mit der Anzahl der beteiligten Mitarbeiter. Ein Blick auf betriebliche Altersvorsorge im Vergleich lohnt sich.
Die Tatsache, dass die Entgeltumwandlung nicht in der jährlichen Unternehmensbilanz ausgewiesen werden muss, wirkt sich auf diese als günstig aus.
Durch die Vereinfachung von automatisierten Zahlunsmodi und rechnergestützter Verwaltung ensteht kein nennenswerter Aufwand in der Verwaltung der bAV, auch nicht für viele Mitarbeiter.
Auch im Falle der Insolvenz ist die bAV abgesichert.