Reicht Ihre gesetzliche Rente aus, um für die Zeit nach dem Berufsleben finanziell abgesichert zu sein? Mit einer betrieblichen Altersversorgung (bAV) können Sie zusätzlich für das Alter vorsorgen. Viele Arbeitgeber bieten ihren Mitarbeitern inzwischen eine bAV als freiwillige Leistung an. Auch wenn Ihr Arbeitgeber sich nicht aktiv an der Vorsorge beteiligt, können Sie die Vorteile der betrieblichen Altersvorsorge nutzen.
Als Arbeitnehmer haben Sie einen Rechtsanspruch auf eine betriebliche Altersversorgung durch die so genannte Entgeltumwandlung, indem Sie Teile Ihres Gehalts in Beiträge zu einer bAV umwandeln. Daraus ergeben sich für Sie zahlreiche Vorteile.
Ihre Vorteile auf einen Blick:
Lebenslange garantierte Rente:
Mit einer bAV stärken Sie Ihre eigene Altersvorsorge. Sie erhalten eine lebenslange garantierte Rente. Auf Wunsch ist auch eine einmalige Kapitalauszahlung möglich.
Absicherung der Familie:
Auch eine finanzielle Absicherung Ihrer Familienangehörigen im Todesfall ist über einen zusätzlichen Hinterbliebenenschutz möglich.
Steuern und Sozialabgaben sparen: Die Beiträge sind bis 8 Prozent der Beitragsbemessungsgrenze (West) in der gesetzlichen Rentenversicherung steuerfrei und bis 4 Prozent sozialversicherungsfrei (Direktversicherung, Pensionskasse und Pensionsfonds).
Steuern erst bei Rentenzahlung fällig:
Die Auszahlungen im Alter werden zwar besteuert, doch das ist für Sie meist vorteilhafter als während der Erwerbszeit.
Ergänzender Berufsunfähigkeitsschutz:
Auf Wunsch können Sie sich Ihre Arbeitskraft mit einer Berufsunfähigkeitsversicherung finanziell absichern.
Weiterführung bei Arbeitgeberwechsel: Bei einem Arbeitgeberwechsel können Sie den bestehenden Vertrag gegebenenfalls zum neuen Arbeitgeber mitnehmen oder mit eigenen Beiträgen fortführen.
bAV ist Hartz-IV-sicher: Im Falle von Arbeitslosigkeit sind die Versorgungsanwartschaften (d. h. das bis dahin gebildete Kapital) sicher vor einer Anrechnung im Sinne der Hartz-IV-Gesetze.